© Pflegebildungswerk Prometheus 2012 | All rights reserved by Dr.JK Made with Xara  Die Pflege hat einen humanitären Auftrag: Sie steht im Dienst menschlichen Wohlergehens. Dies ist kein primär wissenschaftliches, sondern ein ethisch-moralisches, sprich: politisch-gesellschaftliches Ziel. Wer aber das Humanitätsgebot des Wohlergehens als kritisches Maß seiner Praxis zum Inhalt eines Vertrages macht, der lädt sich primär eine rechtsethische Verantwortung auf, die folgenden Fragen entspricht: Ist die jeweilige Pflegeintervention wirklich zum Wohle des Patienten ausgefallen? Hält die Pflege, was sie verspricht, tatsächlich ein? Alle Entscheidungen und Handlungen der Pflegenden sind, da sie stets Auswirkungen auf das Wohlbefinden des Patienten haben, von hoher ethischer Relevanz. Sie stehen a priori im Primat der praktischen Vernunft, die fragt, ob wir das, was wir tun können, auch tun sollten, bzw. ob wir das, was wir tatsächlich tun, eine ethisch-moralische Legitimation hat. Pflege muss also nicht nur Probleme des Könnens, sie muss darüber hinaus Probleme des Sollens lösen. Eine Pflege, die nur noch wirtschaftlichen Interessen folgt, kann ihrem eigentlichen Qualitätsanspruch von "guter Pflege" nicht mehr gerecht werden. Sie blendet nicht nur die alltäglichen Fragen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit sowie der Förderung von Selbständigkeit, Wohlbefinden und Zufriedenheit der Patienten aus, sondern sie will darüber hinaus auch nicht begreifen und gelten lassen, dass Wirtschaftlichkeit (Haushalten) kein Selbstzweck, sondern selbst eine ethisch zu legitimierende Forderung ist. Qualitätsmanagement ohne eine ethische Fundierung verfehlt somit sein ursprüngliches Anliegen. Pflegende benötigen also neben der fachlichen auch eine ethisch-moralische Kompetenz, um für die konkrete Situation eine verantwortbare Pflege für den individuellen Patienten zu entwerfen und zu gestalten.   © Davi Sales - Fotolia © Lagartija de colores - Fotolia