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Die Pflege hat einen humanitären Auftrag: Sie steht im Dienst menschlichen Wohlergehens. Dies ist kein
primär wissenschaftliches, sondern ein ethisch-moralisches, sprich: politisch-gesellschaftliches Ziel. Wer
aber das Humanitätsgebot des Wohlergehens als kritisches Maß seiner Praxis zum Inhalt eines
Vertrages macht, der lädt sich primär eine rechtsethische Verantwortung auf, die folgenden Fragen
entspricht: Ist die jeweilige Pflegeintervention wirklich zum Wohle des Patienten ausgefallen? Hält die
Pflege, was sie verspricht, tatsächlich ein?
Alle Entscheidungen und Handlungen der Pflegenden sind, da sie stets Auswirkungen auf das
Wohlbefinden des Patienten haben, von hoher ethischer Relevanz. Sie stehen a priori im Primat der
praktischen Vernunft, die fragt, ob wir das, was wir tun können, auch tun sollten, bzw. ob wir das, was wir
tatsächlich tun, eine ethisch-moralische Legitimation hat. Pflege muss also nicht nur Probleme des
Könnens, sie muss darüber hinaus Probleme des Sollens lösen.
Eine Pflege, die nur noch wirtschaftlichen Interessen folgt, kann ihrem eigentlichen Qualitätsanspruch von
"guter Pflege" nicht mehr gerecht werden. Sie blendet nicht nur
die alltäglichen Fragen der Gerechtigkeit und Menschlichkeit
sowie der Förderung von Selbständigkeit, Wohlbefinden und Zufriedenheit der
Patienten aus, sondern sie will darüber hinaus auch nicht begreifen und gelten lassen,
dass Wirtschaftlichkeit (Haushalten) kein Selbstzweck, sondern selbst eine ethisch zu
legitimierende Forderung ist.
Qualitätsmanagement ohne eine ethische Fundierung verfehlt somit sein
ursprüngliches Anliegen. Pflegende benötigen also neben der fachlichen auch eine
ethisch-moralische Kompetenz, um für die konkrete Situation eine verantwortbare
Pflege für den individuellen Patienten zu entwerfen und zu gestalten.