© Pflegebildungswerk Prometheus 2012 | All rights reserved by Dr.JK Made with Xara  Mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG), das im Januar 2004 in Kraft getreten ist, müssen traditionelle Lehr- und Lerninhalte ebenso wie klassische Lehr- und Lernarrangements überdacht und erneuert werden. An verschiedenen Stellen der Verordnung wird auf die Bedeutung der Pflegewissenschaft hingewiesen. Sie fordert unmissverständlich, dass das Pflegehandeln an pflege- und bezugswissenschaftlichen Erkenntnissen auszurichten sei. "Die Sicherung der Pflegequalität durch die Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse und die Reflexion der Pflege unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist daher erklärtes Ziel der neuen Ausbildungsverordnung" (Bernd Reuschenbach, Dirk Lau). Reuschenbach und Lau weisen darauf hin, dass in Österreich bereits 1997 die Bedeutung der Pflegewissenschaft mit dem geänderten Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) hervorgehoben worden ist. Für das Fach "Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung" (§ 42 GuKG) seien in der Ausbildung 80 Stunden vorgesehen. Pflegende insgesamt haben sich in Aus-, Fort- und Weiterbildung folgende pflegewissenschaftliche Grundfertigkeiten anzueignen: (1) Lesen, Verstehen und kritisches Beurteilen von Pflegestudien; (2) systematisches Suchen und Finden von relevanten Pflegestudien (Literaturrecherche); (3) quantitative und qualitative Forschungsdesigns erfassen und zuordnen können; (4) Kenntnis und Anwendung der Gütekriterien quantitativer und qualitativer Forschung; (5) Anwendung von Forschungsergebnissen in einem bestimmten Setting; (6) schließlich und endlich bedarf es wissenschaftstheoretischer Grundkenntnisse, um gegenüber der Pflegewissenschaft und -forschung und ihren Methoden einen kritischen Standpunkt einzunehmen. Denn dass die Pflegepraxis durch die Pflegewissenschaft und ihren Methoden an Qualität gewinnt, bleibt eine Hypothese, die es stets aufs Neue zu überprüfen gilt.   © John Takai - Fotolia.com © sellingpix - Fotolia