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Mit dem Gesetz über die Berufe in der Krankenpflege (KrPflG), das im Januar 2004 in Kraft
getreten ist, müssen traditionelle Lehr- und Lerninhalte ebenso wie klassische Lehr- und
Lernarrangements überdacht und erneuert werden. An verschiedenen Stellen der
Verordnung wird auf die Bedeutung der Pflegewissenschaft hingewiesen. Sie fordert
unmissverständlich, dass das Pflegehandeln an pflege- und bezugswissenschaftlichen
Erkenntnissen auszurichten sei.
"Die Sicherung der Pflegequalität durch die Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse
und die Reflexion der Pflege unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten ist daher erklärtes
Ziel der neuen Ausbildungsverordnung" (Bernd Reuschenbach, Dirk Lau). Reuschenbach
und Lau weisen darauf hin, dass in Österreich bereits 1997 die Bedeutung der
Pflegewissenschaft mit dem geänderten Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG) hervorgehoben worden ist. Für das Fach
"Grundlagen der Pflegewissenschaft und Pflegeforschung" (§ 42 GuKG) seien in der Ausbildung 80 Stunden vorgesehen.
Pflegende insgesamt haben sich in Aus-, Fort- und Weiterbildung folgende pflegewissenschaftliche
Grundfertigkeiten anzueignen: (1) Lesen, Verstehen und kritisches Beurteilen von Pflegestudien; (2)
systematisches Suchen und Finden von relevanten Pflegestudien (Literaturrecherche); (3) quantitative
und qualitative Forschungsdesigns erfassen und zuordnen können; (4) Kenntnis und Anwendung der
Gütekriterien quantitativer und qualitativer Forschung; (5) Anwendung von Forschungsergebnissen in
einem bestimmten Setting; (6) schließlich und endlich bedarf es wissenschaftstheoretischer
Grundkenntnisse, um gegenüber der Pflegewissenschaft und -forschung und ihren Methoden einen
kritischen Standpunkt einzunehmen. Denn dass die Pflegepraxis durch die Pflegewissenschaft und
ihren Methoden an Qualität gewinnt, bleibt eine Hypothese, die es stets aufs Neue zu überprüfen gilt.